Jugendmedienschutz | goes :art (DE)
Youth Protection Policy | goes :art (EN)
Jugendschutzerklärung
Jugendmedienschutz ist keine Geschmacksfrage, sondern basiert auf der Grundlage von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wirkungsforschung.
Die Vermittlung von Medienkompetenz und der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor negativen medialen Einflüssen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit sind Kernanliegen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit dem Internet.
goes :art | Channel TV Als verantwortungsbewusstes öffentlich-rechtliches Medienunternehmen, ist der Jugendschutz ein wichtiges Anliegen. Jugendschutz kann in den goes:art-Serien durch Qualität der Programmarbeit, durch verantwortungsbewusste Programmierung sowie gelebte Selbstkontrolle der Programmmacherinnen und Programmmacher gewährleistet werden.
goes :art | Channel TV sieht die Verpflichtung zum Jugendschutz nicht nur in der verbindlichen Kennzeichnung von "Streaming-Sendungen" gemäß EU-Richtlinien, sondern stellt Jugendschutz mit einer ganzen Reihe freiwillig auferlegter Richtlinien und Regulative sicher.
goes :art | Channel TV ist sich seit jeher dieser Verantwortung bewusst. Für goes :art | Channel TV ist Jugendmedienschutz nicht nur die Anwendung geltenden Rechts, sondern Grundelement seiner gesamten Arbeit und ein Qualitätsmerkmal seiner Programme.
in diesem Sinne erwähnen wir die folgenden Inhalte, die auch für Erwachsene verboten sind:
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Gewaltverherrlichung, Verstöße gegen die Menschenwürde
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Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter
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Körperhaltung (sog. Posenbilder)
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Pornografie: Inhalte, die pornografisch sind und weitere problematische
Aspekte enthalten wie Gewalt, sexuellen Missbrauch von Kindern oder
Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Mensch und Tier.
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Verherrlichung/Verharmlosung von Krieg oder Gewalt
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Verstoß gegen die Menschenwürde
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Übermäßige Angsterzeugung/emotionale Belastung
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Desorientierende Darstellung von Sexualität
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Sozialethische Desorientierung
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Alkohol- und Drogenkonsum
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Jugend- und Vulgärsprache
Unser Programm besteht aus kulturellen Nachrichten und Kunstvideos, daher ist der Inhalt nicht speziell für Kinder (Kinderpublikum) bestimmt, aber er ist nicht nur auf Erwachsene beschränkt. Die nach den Jugendschutzrichtlinien eingeschränkten Inhalte sind durch eine Registrierung und Zahlung zugänglich, so dass der Zugriff auf diese Serien kontrolliert wird.
Welche Jugendschutzbestimmungen gelten bei der TV-Ausstrahlung?
goes :art | Channel TV macht seine Zuschauer darauf aufmerksam, wenn Sendungen programmiert oder ausgestrahlt werden, die Szenen enthalten, die junge oder besonders sensible Zuschauer schockieren können. Insbesondere achten wir auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen.
• Die nach den Jugendschutzrichtlinien eingeschränkten Inhalte sind durch eine Registrierung und Zahlung zugänglich, so dass der Zugriff auf diese Serien kontrolliert wird.
Andere Programme ohne Altersbeschränkung können ebenfalls mit einem Warnhinweis versehen sein, wenn sie einen entsprechenden Inhalt oder sonstige Besonderheiten aufweisen.
Manche Programme enthalten Szenen, die ein junges oder besonders sensibles Publikum schockieren können. Durch ein System im Rahmen der Jugendschutzbestimmungen können die Videos nun den ganzen Tag, jedoch erst nach Angabe des Alters des Users angesehen werden. Diese Bestimmung erscheint auf dem Bildschirm wie folgt:
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„Achtung, diese Sendung enthält Passagen, die empfindsame oder junge Zuschauer schockieren können.“ /Weiter
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„Achtung, dieses Video ist nicht für Jugendliche unter 18 Jahren geeignet. Sind Sie 18 oder älter?“ / Bestätigen/ Abbrechen
Die Onlineangebote des goes :art | Channel TV werden fortlaufend überprüft, um jugendgefährdende Inhalte auszuschließen.
Seiten, zu denen gelinkt wird, sind ebenfalls einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Foren unterliegen gleichfalls den Jugendschutzbestimmungen. Für deren Einhaltung sind die jeweiligen Redaktionen verantwortlich.
Youth Protection Policy | goes :art
Youth Protection Statement – Summary
At GOES :Art | Channel TV, youth protection is a core responsibility. We follow both legal requirements and voluntarily imposed guidelines to ensure our content respects the dignity and emotional well-being of young audiences.
Key Measures:
• We prohibit content that glorifies violence, violates human dignity, or includes sexualized depictions of minors.
• Restricted content is only accessible through registration and payment, ensuring controlled access.
• Sensitive programs are clearly marked with age warnings and require users to confirm their age before viewing.
• Our platform is not specifically designed for children, but we take care to protect young viewers from harmful content.
• All online content and external links are regularly reviewed to exclude youth-endangering material.
• Forums and interactive spaces are also subject to youth protection rules, with editorial teams responsible for compliance.
GOES :Art promotes cultural content with ethical sensitivity and transparency. Protecting young people is not just a legal duty—it’s a quality standard we uphold across all programming.
GOES :Art and Accessibility: A Voluntary Commitment (EN)
GOES :Art und Barrierefreiheit: Unser freiwilliges Engagement (DE)
(EN) Goes :Art is a non-profit cultural platform run by a micro-enterprise with no permanent employees and an annual income below €2 million. According to § 6 of the Austrian Accessibility Act (Barrierefreiheitsgesetz, BaFG), organizations like ours are legally exempt from mandatory digital accessibility requirements, as long as we do not sell physical or digital products.
Still, our mission is clear: GOES :Art exists to give free access to art and culture for everyone. We are funded through donations and a very small public subsidy, which means that covering higher costs for advanced accessibility features is currently not possible. But we are committed to doing what we can.
What is the Accessibility Act (BaFG)?
The BaFG is a law that ensures digital products and services are accessible to people with disabilities. It applies to businesses offering electronic services to the public. While micro-enterprises are exempt, the law promotes the principle that accessibility is a human right.
What are we doing at GOES :Art?
We are implementing simple measures to improve accessibility for all users:
• Subtitles in our videos: Available on YouTube — just activate them in the video player.
• Keyboard navigation: We are working to ensure that our website can be fully navigated without a mouse, making it easier for users with limited mobility or alternative input devices
• Improved visual contrast: We’ve adjusted colors and fonts for better readability.
• Clear descriptions: We’re adding explanatory text to help users understand content.
• Responsive design: We are continuously working to ensure that our platform functions perfectly on mobile devices and tablets, offering a smooth and accessible experience for all users.
These steps are just the beginning. GOES :Art is committed to making art more inclusive — because culture should be for everyone.
(DE) Goes :Art ist eine gemeinnützige Kulturplattform, betrieben von einem Kleinstunternehmen ohne feste Mitarbeiter und mit einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Laut § 6 des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sind Organisationen wie unsere gesetzlich von den digitalen Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, solange keine physischen oder digitalen Produkte verkauft werden.
Dennoch ist unsere Mission eindeutig: GOES :Art möchte allen Menschen freien Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Wir finanzieren uns durch Spenden und eine sehr kleine staatliche Subvention, weshalb höhere Kosten für weitergehende Barrierefreiheitsmaßnahmen derzeit nicht tragbar sind. Trotzdem setzen wir um, was möglich ist.
Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?
Das BaFG ist ein Gesetz, das sicherstellen soll, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Es gilt für Unternehmen, die elektronische Dienste öffentlich anbieten. Auch wenn Kleinstunternehmen ausgenommen sind, steht hinter dem Gesetz die klare Botschaft: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht.
Was tut GOES :Art?
Wir setzen einfache Maßnahmen um, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen zu verbessern:
• Untertitel in unseren Videos: Auf YouTube verfügbar – einfach im Videoplayer aktivieren.
• Tastaturnavigation: Wir arbeiten daran, dass unsere Website vollständig ohne Maus bedienbar ist – für Nutzer*innen mit eingeschränkter Mobilität oder alternativen Eingabegeräten.
• Verbesserter Kontrast: Farben und Schriftarten wurden für bessere Lesbarkeit angepasst.
• Klare Beschreibungen: Wir ergänzen erklärende Texte zur besseren Verständlichkeit.
• Responsives Design: Wir arbeiten kontinuierlich daran, dass unsere Plattform auf Mobilgeräten und Tablets einwandfrei funktioniert und allen Nutzer*innen eine reibungslose und barrierefreie Nutzung ermöglicht.
Diese Schritte sind nur der Anfang. GOES :Art setzt sich dafür ein, Kunst inklusiver zu gestalten – denn Kultur gehört allen.
Use of Artificial Intelligence at GOES :Art (EN)
Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei GOES :Art (DE)
(EN) Use of Artificial Intelligence at GOES :Art
At GOES :Art, we believe in the power of technology to enrich culture, art, and human experience. That’s why we use artificial intelligence (AI) tools in various aspects of our platform:
• Artistic image generation
• Automated moderation via avatar
• Smart content search
Transparency and Ethics
In accordance with the European Union Artificial Intelligence Act, we inform our users that:
• Some visual, textual, or interactive content has been generated or modified with the help of AI.
• These contents are clearly labeled as AI-generated.
• Automated moderation is supervised by real people, ensuring ethical and responsible decisions.
• We do not use AI to classify individuals, make automated decisions about users, or for discriminatory or manipulative purposes.
Commitment to Culture and Innovation
As a non-profit cultural platform managed by a microenterprise, GOES :Art adheres to provisions that promote responsible innovation. We commit to:
• Using AI in a transparent, safe, and respectful way.
• Respecting copyright in all generated content.
• Promoting human creativity in dialogue with technology.
Goes :Art, we prioritize human judgment above all. In every area where artificial intelligence is applied, we ensure that its use is reviewed, supervised, and ultimately decided by real people. This guarantees that all decisions are made ethically, responsibly, and with cultural sensitivity.
(DE) Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei GOES :Art
GOES :Art glaubt an die Kraft der Technologie, Kultur, Kunst und menschliche Erfahrungen zu bereichern. Deshalb setzen wir künstliche Intelligenz (KI) in verschiedenen Bereichen unserer Plattform ein:
• Künstlerische Bildgenerierung
• Automatisierte Moderation durch Avatar
• Intelligente Inhaltssuche
Transparenz und Ethik
Gemäß dem KI-Gesetz der Europäischen Union informieren wir unsere Nutzer:innen darüber, dass:
• Einige visuelle, textliche oder interaktive Inhalte mit Hilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden.
• Diese Inhalte sind klar als KI-generiert gekennzeichnet.
• Die automatisierte Moderation wird von echten Menschen überwacht, um ethische und verantwortungsvolle Entscheidungen zu gewährleisten.
• Wir verwenden keine KI zur Klassifizierung von Personen, zur automatisierten Entscheidungsfindung oder für diskriminierende oder manipulative Zwecke.
Engagement für Kultur und Innovation
Als gemeinnützige Kulturplattform, betrieben von einem Kleinstunternehmen, erfüllt GOES :Art die Vorschriften zur Förderung verantwortungsvoller Innovation. Wir verpflichten uns:
• KI transparent, sicher und respektvoll einzusetzen.
• Urheberrechte bei allen generierten Inhalten zu achten.
• Menschliche Kreativität im Dialog mit Technologie zu fördern.
Bei Goes :Art stehen menschliche Entscheidungen an erster Stelle. In allen Bereichen, in denen künstliche Intelligenz eingesetzt wird, stellen wir sicher, dass deren Anwendung von echten Menschen überprüft, beaufsichtigt und letztlich entschieden wird. So garantieren wir eine ethische, verantwortungsvolle und kultursensible Entscheidungsfindung.

